Jahreshauptversammlung der Feuerwehr
Gemeinden sind gemäß §3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) verpflichtet den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen zu unterhalten. Am Samstag, den 09.03.2024, fand an der Feuer- und Rettungswache die diesjährige Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Gronau statt. Ca. 160 ehrenamtliche Mitglieder der Löschzüge Gronau und Epe, hauptamtliche Kräfte sowie aus Jugendfeuerwehr und Ehrenabteilung…
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