Himmelslaternen künftig in Nordrhein-Westfalen verboten

Düsseldorf (AP) Nach mehreren Großbränden durch Himmelslaternen sind die beliebten Mini-Ballons künftig auch in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich verboten. Durch die Kombination einer offenen Feuerquelle mit einer leicht entflammbaren Hülle stellten sie eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit dar, erklärte der Düsseldorfer Innenminister Ingo Wolf (FDP) am Dienstag. Die Verordnung tritt am (kommenden) Samstag in Kraft, Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. 

Betroffen sind Fluglaternen aus Papier, bei denen die Luft mit einer offenen Flamme erwärmt wird. Sie sind insbesondere unter den Namen «Himmelslaterne», «Flammea» oder «Kong-Ming-Laterne» bekannt. Das Ministerium betonte, der Starter einer solchen Laterne habe keinen Einfluss auf Richtung und Höhe. Die Laternen erreichten Flughöhen von mehreren hundert Metern und Flugweiten von mehreren Kilometern.

 

 

Mit dem Verbot sollen nach Angaben des Innenministeriums insbesondere Haus- und Waldbrände verhindert werden. In der Vergangenheit haben die Laternen schon mehrfach schwere Unglücke verursacht: Ein zehnjähriger Junge starb an Pfingsten in Siegen bei einem Wohnhausbrand, den eine auf dem Wintergarten gelandete Himmelslaterne verursachte. Der bisher höchste Sachschaden von 250.000 Euro entstand am vergangenen Wochenende an Hausdächern im südhessischen Dieburg, wo eine Hochzeitsgesellschaft Himmelslaternen aufsteigen ließ.