Gesetzliche Grundlagen für den vorbeugenden Brandschutz

Die Arbeit des vorbeugenden Brandschutzes basiert auf folgenden Grundlagen:

Brandverhütungsschauen gemäß § 26 BHKG NRW

Die Brandschau ist ein weiteres Instrument des Vorbeugenden Brandschutzes. Brandschauen werden regelmäßig von Beamten der Feuerwehr Gronau durchgeführt. Dabei werden bestehende Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Lager mit erhöhten Brand- und Explosionsgefahren hinsichtlich ihres aktuellen Zustandes überprüft.

Bewertet und beurteilt werden dabei die Faktoren, die – die Entstehung von Bränden und die Ausbreitung von Feuer und Rauch begünstigen, – die Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen oder – bedeutende Sachwerte sowie die Umwelt gefährden – und eine wirksame Brandbekämpfung erschweren.

Stellungnahmen im Planungs- und baurechtlichem Genehmigungsverfahren gemäß § 25 Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW)

Wesentliche Aufgabe im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist es, durch bauliche, anlagentechnische und/oder organisatorische Maßnahmen, Brandgefahren in Gebäuden vorzubeugen. Die Möglichkeiten der Feuerwehr zur Rettung von Personen und zur Durchführung einer wirksamen Brandbekämpfung werden hierbei beurteilt und berücksichtigt.

Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Sicherstellung der Rettungswege durch bauliche Maßnahmen und – wenn erforderlich – durch Rettungsgeräte der Feuerwehr gelegt. Hierbei werden auch die Löschwasserversorgung und Löschwasserrückhaltung, die betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen der Brandverhütung sowie Anlagen und Einrichtungen zur Branderkennung und Alarmierung beurteilt, um im Brandfall die Menschenrettung sowie wirksame Brandbekämpfungsmaßnahmen gewährleisten zu können. Die entsprechenden Genehmigungsbehörden werden über diese Erfordernisse benachrichtigt und entscheiden abschließend.

Brandsicherheitswachen gemäß § 27 BHKG NRW

Der Bereich der Brandsicherheitswachen ist ein weiteres Aufgabenfeld im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes. Das Personal der Brandsicherheitswache wird durch die Feuerwehr gestellt und dabei bei seiner Tätigkeit von Zuschauern oft nicht bemerkt. Die Brandsicherheitswache sorgt im Hintergrund für den sicheren Ablauf von größeren Veranstaltungen wie beispielweise Theateraufführungen. Dabei werden schon vor dem Beginn der eigentlichen Veranstaltung die örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf ihre Sicherheit in Bezug auf den Brandschutz überprüft.