Sicherheitskennzeichen sollen einerseits den Betrachter über Gefahren informieren, die von bestimmten Sachverhalten ausgehen, etwa Absturzgefahr, Quetschgefahr, dem Vorhandensein gefährlicher Substanzen, z. B. giftiger oder ätzender Stoffe, radioaktiver Stoffe, oder von gefährlichen Anlagen, z. B. Anlagen mit elektrischer Hochspannung, Laserstrahlen etc. (Warnzeichen) die Notwendigkeit bestimmte Verhaltensweisen zu unterlassen (Verbotszeichen), um Unfälle zu vermeiden, etwa das Rauchen oder das Hantieren mit sonstigem offenem Feuer wegen tatsächlicher Anwesenheit explosionsgefährdender Gase, Stäube und Dämpfe, z. B. in der Nähe von Zapfstellen für Benzin,
die Notwendigkeit ein bestimmtes Verhalten zu zeigen (Gebotszeichen), um Unfälle zu vermeiden oder deren Folgen zu mildern, z. B. das Gebot in bestimmten Bereichen Arbeitsschutzhelme zu tragen, oder um Beschädigungen der Gesundheit zu vermeiden, z. B. das Gebot einen Gehörschutz oder eine Atemschutzmaske in einem bestimmten Bereich zu tragen, andererseits sollen sie hinweisen auf Wege zur Rettung (Rettungszeichen) und Flucht aus Gefahrenbereichen, z. B. auf Fluchtwege, Rettungswege und Notausgänge im Brandfall (Brandschutzzeichen), oder geschützte Bereiche, z. B. Schutzräume in Tunneln oder im Fall eines Tornados etc.
Hilfsmittel zur Rettung, wie Vorräte von Sanitätsmaterial für die Erste Hilfe, Augenduschen, Sauerstoffmasken etc. (Rettung, Erste Hilfe).
Sicherheitskennzeichen sind oftmals als Piktogramme gestaltet und insoweit selbsterklärend. Ihre Bedeutung wird darüber hinaus oftmals in schriftlichen Brandschutzordnungen allen Mitarbeitern eines Betriebes oder einer Einrichtung und darüber hinaus durch Aushänge auch Besuchern und Gästen erklärt.
Sicherheitskennzeichen werden darüber hinaus zum Zeichnen von Flucht- und Rettungsplänen, von Feuerwehrplänen und von Feuerwehrlaufkarten benutzt.
Unter folgenden Links können die Sicherheitskennzeichen downgeloadet werden: