Zukünftig können alle, die sich nebenberuflich im mildtätigen, gemeinnützigen oder kirchlichen Bereich engagieren, einen Steuerfreibetrag von 500 Euro jährlich beanspruchen. Einzige Bedingung: Sie dürfen nicht bereits von anderen Regelungen profitieren.
weitere infos:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2007/07/2007-07-06-ehrenamtliches-engagement-verdient-foerderung.html