Böller verletzt 4 Kinder

Einsatzinfos

  • Alarmierungszeit: 28.12.2007
  • Einsatzstichwort: Hilfeleistung
  • Einsatzadresse: König-/ Ecke Pommernstraße
  • Einsatzort: Gronau

fz- Gronau. Regelrecht zerfetzt ist die schwarze Müzte, die die Mutter eines verletzten Jungen in den Händen hält. Ihr Sohn ist einer von vier Jungen zwischen zehn und zwölf Jahren, die am Freitagnachmittag von einem explodierenden Feuerwerkskörper verletzt wurden. Gegenüber der Polizei gaben die Kinder an, sie hätten den Knallkörper, den sie mal als „Bombe“ und mal als „Vogelschreck“ bezeichneten, auf einem Spielplatz gefunden. Einer von ihnen habe den Feuerwerkskörper aufgehoben, daraufhin sei dieser losgegangen. Der Junge erlitt Verletzungen an der Hand, zwei der Umstehenden wurden schwer im Gesicht beziehungsweise an den Augen verletzt, und der vierte Junge erlitt wahrscheinlich einen Hörschaden.

In zwei Rettungswagen wurden die vier Kinder vor Ort von einem Notarzt und den Rettungskräften der Feuerwehr versorgt. Anschließend wurden sie ins Krankenhaus gebracht. Zwei von ihnen sogar in eine Spezialklinik nach Münster, um dort die Schwere und möglichen Folgen der Augenverletzungen genau zu untersuchen.

Woher der „Chinaböller“ kam, den die Jungs auf dem Spielplatz an der König-/ Ecke Pommernstraße gefunden haben wollen, konnten die Polizeibeamten vor Ort unmittelbar nach dem Unfall nicht ermitteln.

Da eines der Kinder angab, dass der Feuerwerkskörper von anderen unbekannten Jugendlichen zunächst dorthin geworfen worden war, wurde ein Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung gegen Unbekannt eingeleitet, teilte die Polizei am späten Nachmittag mit.

Auf dem Spielplatz fanden sich zahlreiche gezündete Feuerwerkskörper und Verpackungen. Charakteristisch rot leuchten sie im Spielplatzsand, auch in der Nähe der Rutschbahn, wo die Jungen standen, als der Chinaböller explodierte.

Ob es einen Zusammenhang zwischen den vielen Krachern auf dem Spielplatz und den zwei Einbrüchen gibt, bei denen in der letzten Woche eine unbekannte Anzahl von Feuerwerkskörpern entwendet wurden, blieb offen. Die Container, aus denen das Feuerwerk entwendet wurde, stehen in unmittelbarer Nähe zu dem Spielplatz.

Die Polizei weist im Zusammenhang mit diesem Vorgang nochmals darauf hin, dass die seit Donnerstag käuflich zu erwerbenden Feuerwerkskörper der Klasse II nur vom 31. Dezember, 0 Uhr bis zum 1. Januar, 24 Uhr, von Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr gezündet werden dürfen.

Quelle: www.westfaelische-nachrichten.de

 

Quelle: Westfälische Nachrichten