Freitag, der 13. ist Rauchmeldertag

(bü)

Freitag, der 13. November 2015 ist bundeseiter Rauchmeldertag.

Freitag, der 13. November ist bundeseiter Rauchmeldertag. Die Initiative "Rauchmelder retten Leben" und die Feuerwehren in ganz Deutschland stellen am dritten Rauchmeldertag in diesem Jahr die Verbraucheraufklärung in den Mittelpunkt. Denn noch immer sterben mehr als 400 Menschen an den Folgen  eines Brandes. 95 Prozent davon werden nicht Opfer der Flammen, sie ersticken schon vorher an giftigen Rauchgasen. Rauchmelder hätten sie waren können.

"Im Brandfall verbleiben durchschnittlich vier Minuten zur Flucht. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass eine Rauchgasvergiftung schon nach zwei MInuten tödlich sein kann", erklärt Christian Rudolph, Vorstand des Forum Brandruachpräventation e.V. und ergänzt: "Ein Rauchmelder verschafft genau die entsprechenden Minuten Vorsprung, um sich in Sicherheit zu bringen." Wichtig dabei sind die richtige Installation und Verlässlichkeit des Rauchmelders. Bei der Vielzahl der vorhandenen Geräte am Marktgibt es deutlich Qualitätsunterschiede. Immer wieder fragen Verbraucher: Woran erkenn ich gute Rauchemdler? Wer ist für die Installation und Wartung zuständig? Wo müssen Rauchmelder aufgehängt werden und wie hört sich ein Alarm an? Die Aufklärungskampagne "Rauchmelder retten Leben" gibt Antworten auf diese Fragen.

Alarm-Beispieltöne und Tipps zur Wartung

Neben den Tipps zur richtigen Pflege sind ab sofort auch verschiedene alarm- und Batteriewarntöne von Rauchmeldern auf der Website von "Rauchemdler retten Leben" abrufbar. Diese Beispieltöne helfen den Verbrauchern festzustellen, ob eine Rauchmelderbatterie schwach wird und ausgetauscht werden muss. Die Hinweise und Audio-Beispiele sind frei verfügbar unter www.rauchmelder-lebensretter.de/home/wartung 

CE-Kennzeichnung bei Rauchmeldern nicht ausreichend

Gesetzlich vorgeschrieben für Rauchmelder sind das CE-Kennzeichen und die DIN Angabe EN 14604. Dieser Mindeststandard reicht aber nicht aus, um einen qualitativ hochwertigen von einem einfachen Rauchmelder zu unterscheiden. der Qualitätsunterschied ist von außen nicht erkennbar. Um Verbrauchern mehr Sicherheit bei der Auswahl eines Rauchwarnmelders zu geben, wurde das "Q" als ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder eingeführt. Rauchmelder mit "Q" vermeiden Fehlalarme, sind stabiler, langlebiger und sie haben eine fest eingebaute Batterie, mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer. Der jährliche Batterieaustausch wird also vermieden. "Q" Rauchmelder gibt es ab rund 25 Euro im Handel.

Rauchmelder für Küche und Bad nicht geeignet

Laut Landesbauordnungen müssen alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Weitere Geräte4 sollten in Gemeinschaftsräumen wie im Wohnzimmer angebracht werden. Für Küchen und Bäder sind Rauchmelder dagegen nicht geeignet. Für mehrgeschossige Wohnungen oder Häuser gibt es sowohl batterie- als auch netzbetriebene Rauchmelder, die per Kabel oder Funk untereinander vernetzt werden können.

Rauchmelderpflicht ist Ländersache

Immer mehr Bundesländer übernehmen Verantwortung und entscheiden sich zu Schutz ihrer Bürger für eine Rauchmelderpflicht. Mittlerweile gilt sie in 13 Bundesländern, ist allerdings nicht einheitlich geregelt. In den meisten Bundesländern ist der Vermieter für Installation und Wartung zuständig. Die unterschiedlichsten Bauordnungen der Bundesländer finden interessierte Verbraucher unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/home/gesetzgebung/

Den bundesweiten Rauchmeldertag gibt es seit dem Jahr 2006. Sein Motto lautet: "Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein". Im kommenden Jahr findet der Rauchmeldertag am 13. Mai statt. Alle Informationen zu Rauchmeldern allgemein finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de