Die EU-Kommission hat ihre ursprüngliche Absicht aufgegeben, auch ehrenamtliche Tätigkeiten in die EU-Arbeitszeitrichtlinie einzubeziehen. Dies hätte Vollzeit-Berufstätigen die regelmäßige Mitarbeit nicht nur bei den Freiwilligen Feuerwehren, sondern auch z. B. beim Roten Kreuz oder dem Technischen Hilfswerk oder sonstigen Hilfsdiensten unmöglich gemacht. Der DStGB hat sehr frühzeitig gegen die Einbeziehung in mehreren Gesprächen bei der EU-Kommission interveniert und auf die besondere Stellung gerade der Freiwilligen Feuerwehren hingewiesen. Diese Gespräche haben damit ihre Wirkung nicht verfehlt. Derzeit verhandeln die Sozialpartner (Arbeitgeber- und Gewerkschaftsverbände) auf EU-Ebene über eine Überprüfung der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Die Verhandlungen werden voraussichtlich bis September 2012 dauern. Die Einbeziehung freiwilliger Tätigkeiten spielt in den Verhandlungen keine Rolle. Die Hauptgeschäftsstelle steht in Kontakt zu den Verhandlungspartnern.
Quelle: DStGB Aktuell vom 25.04.2012
Az.: I 131-71
Quelle: Städte- und Gemeindebund NRW