Rettungskette

Auch Sie können Teil der Rettungskette werden, wenn andere Personen auf Ihre Hilfe angewiesen sind. Lassen Sie sich deshalb in Erste Hilfe ausbilden, damit Sie im Notfall helfen können. Das Führerscheinbewerber an den „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ teilnehmen müssen, ist ein weiterer Schritt zur Hilfe in Notsituationen.

Alle Glieder dieser Kette müssen ineinander greifen, damit eine schnelle Hilfe erfolgen kann. Jede Kette ist so stark, wie ihr schwächstes Glied. Jeder Bürger sollte wissen, wie die Vitalfunktionen Überprüft werden, wie eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchgeführt wird und wie die stabile Seitenlage erfolgt.

Schließlich möchten Sie in der Not auch Hilfe von anderen Mitmenschen erhalten.

Die Ortsverbände des Deutschen Roten Kreuzes bieten regelmäßig Fortbildungen zur Ersten Hilfe an.

Bei Notfällen aller Art werden jährlich viele Menschen getötet und noch wesentlich mehr verletzt, zum Teil schwer. Durch akute Erkrankungen geraten viele in die unmittelbare Nähe des Todes.
Würde am Notfallort rechtzeitig und sachgemässe Erste Hilfe geleistet, könnte dadurch der Tod vieler Menschen verhindert, oder die Verschlimmerung von Verletzungen und Erkrankungen vermieden werden.
Oftmals kommt es gar nicht zur Erste-Hilfe-Leistung, weil die Notfallzeugen befürchten, ggf. Schadensersatz leisten zu müssen oder gar wegen falscher Hilfeleistung bestraft zu werden sowie Angst haben, etwas falsch zu machen.
Dass diese Befürchtung grundlos ist, solange ein Ersthelfer die ihm bestmögliche Hilfe leistet, soll nachfolgend für den Nichtjuristen dargelegt werden.

Handelt der Ersthelfer nach bestem Wissen und Gewissen und leistet er seinen Fähigkeiten entsprechend die ihm bestmögliche Hilfe, so braucht er grundsätzlich weder mit zivilrechtlichen noch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, die sich nachteilig für ihn auswirken. Selbst wenn ihm bei der Hilfeleistung ein Fehler unterlaufen sollte, bleibt er straffrei, da er in jedem Falle seine Hilfe leistete, um dem anderen zu helfen.