Im Kreis Borken besteht ein Netz von elf Rettungswachen, die für die Durchführung von rettungsdienstlichen Notfalleinsätzen, aber auch von Krankentransporten zuständig sind. Im Einzelnen sind das die Standorte Ahaus, Bocholt, Borken, Gescher, Gronau, Heek, Isselburg, Reken, Südlohn, Stadtlohn und Vreden. Die Rettungswachen sind rund um die Uhr besetzt.
Wird die Dienstleistung des Rettungsdienstes benötigt, wählt man die Notruf-Nummer 112. Hierüber erreicht man in Abhängigkeit von dem Ortsnetz, in dem man sich befindet, die Kreisleitstelle Borken bzw. die Feuer- und Rettungswachen Bocholt. Diese Stellen veranlassen den Einsatz eines geeigneten Rettungsmittels.
Für den Krankentransport gibt es die kreisweit einheitliche Ruf-Nummer 02861/19222. Der Einsatz wird nach der Gebührensatzung des Kreises Borken abgerechnet. Diese gilt kreisweit. Soweit die medizinische Notwendigkeit für einen Krankentransport bzw. rettungsdienstlichen Einsatz von einem Arzt bescheinigt wird („Verordnung einer Krankenbeförderung“) und ein entsprechender Versicherungsschutz vorliegt, trägt die Krankenkasse die Einsatzkosten.
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW)