(bü)
Am Samstag, 09. März 2019, haben alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Sprechfunkerlehrgang gemäß der FwDV 2 erfolgreich bestanden.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmann Ausbildung Teil 1. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
Lehrgangsdauer: mindestens 16 Stunden.
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.
Foto: Feuerwehr Gronau