Brandmeldeanlage

Brandmeldeanlagen

 

 Was ist eine Brandmeldeanlage

 Druckknopfmelder

 Feuerwehrschlüsseldepot

 Feuerwehrbedienfeld
 Technische Anschlussbedingungen

 Merkblatt für Betreiber

 

 

 

 

 

 

Was ist eine Brandmeldeanlage

 

Eine Brandmeldeanlage reagiert auf die eintreffenden Signale von Sprinkleranlagen, Rauchmeldern, Druckknopfmeldern und anderen Warneinrichtungen und löst weitere programmierte Schritte aus. Dies ist u,a, die Alarmierung der Feuerwehr sowie die Einschaltung des Gebäudealarms. Es können aber auch automatische Löscheinrichtungen wie CO2-Anlagen aktiviert werden oder Türen geschlossen werden und Rauch-Wärmeabzüge geöffnet werden.

Meistens werden Brandmeldeanlagen in besonders gefährdeten Gebäuden, wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern installiert.

 

Auch in Abwesenheit von Personen können somit Gefahren sehr früh erkannt werden. Leider kommt es durch defekte Anlagenteile auch zu Fehlalarmen. Aber auch durch böswillig eingeschlagene Druckknopfmelder rückt die Feuerwehr zu zahlreichen Einsätzen aus.

 

 


 

Druckknopfmelder

 

 

Druckknopfmelder sind meist in öffentlichen Gebäuden vorhanden.

 

Bei Gefahr kann die Scheibe eingeschlagen und der schwarze Knopf betätigt werden.

 

Daraufhin wird durch die Brandmeldeanlage die Feuerwehr alarmiert. Gleichzeitig werden vorhandene Sicherheitseinrichtungen aktiviert.

 

Bei Aktivierung des Melders melden Sie sich bitte unbedingt bei der eintreffenden Feuerwehr

 

Eine Betätigung ohne vorhandene Gefahr ist strafbar !!

 

 

 


 

Feuerwehrschlüsseldepot

 

Da die Auslösung der Brandmeldeanlage selbständig funktioniert, sind nicht immer Personen im Gebäude anwesend. Um keine Schäden durch gewaltsames Eindringen zu verursachen (es kann sich auch um einen Fehlalarm handeln), ist an einer gut zugänglichen Stelle das Feuerwehrschlüsseldepot installiert.

Hierbei handelt es sich um einen Schlüsseltresor, in dem Objektschlüssel hinterlegt sind.

 

Nach Auslösung der Brandmeldeanlage wird das Schlüsseldepot für ein programmiertes Zeitfenster geöffnet. Mit einem weiteren Schlüssel der Feuerwehr kann dann der Gebäudeschlüssel entnommen werden.

 

Sollte die Brandmeldeanlage noch nicht ausgelöst haben, aber sichtbare Gefahren vorhanden sein, kann ein Alarm über vorhandene Einrichtungen auch manuell ausgelöst werden, um das Schlüsseldepot zu öffnen.

 

Damit ein unberechtigter Zutritt und Mißbrauch ausgeschlossen wird, werden sämtliche Meldungen der Brandmeldeanlagen auf der Leitstelle in Borken aufgezeichnet.

 

 

 


 

Feuerwehrbedienfeld

 

Brandmeldeanlagen gibt es von verschiedenen Herstellern und sind je nach Anforderung und Objektgröße unterschiedlich eingebaut.

Das Feuerwehr-Bedienfeld ist eine Zusatzeinrichtung für Brandmeldeanlagen mit Übertragungseinrichtung zur Feuerwehr zeigten bestimmte Betriebszustände der Brandmeldeanlage an. Die genormte Gestaltung der Anzeige- und Bedienelemente ermöglicht es dem Einsatzpersonal der Feuerwehr, Anlagenzustände zu erkennen und Bedienvorgänge durchzuführen.

 

 

Feuerwehr-Bedienfeld

Bedienfeld
in Betrieb
  ÜE
ausgelöst
 
Löschanlage
ausgelöst
       
Akustische
Signale ab
BMZ
rückstellen
ÜE ab ÜE Nr.
XXX
prüfen

Bedeutung und Wirkung der Bedien- und Anzeigeelemente:

Bedienfeld
in Betrieb

Grünes Dauerlicht zeigt an, daß die Versorgungsspannung angelegt ist.

ÜE
ausgelöst

Gelbes Dauerlicht zeigt an, daß die Feuerwehr durch die Übertragungseinrichtung alarmiert wurde.

Löschanlage
ausgelöst

Rotes Dauerlicht zeigt an, daß die Löschanlage ausgelöst hat.

Akustische
Signale ab

Über den Taster wird die örtliche Alarmierung und die Internakustik abgeschaltet.
Bei weiteren Meldungen wird die Internakustik wieder eingeschaltet.
Gelbes Dauerlicht zeigt an, daß der Taster betätigt wurde
.

ÜE ab

In der eingerasteten Stellung des Tasters ist die Übertragungseinrichtung abgeschaltet.
Gelbes Dauerlicht zeigt an, daß die Übertragungseinrichtung abgeschaltet ist.

ÜE Nr.
XXX
prüfen

Mit dem Taster wird die elektrische Auslösbarkeit der Übertragungseinrichtung geprüft.
Die Auslösung ist bei abgeschalteter Übertragungseinrichtung nicht wirksam.

BMZ
rückstellen

Rotes Dauerlicht zeigt an, daß eine Brandmeldung von der BMZ vorliegt.
Bei Betätigen des Tasters wird die Anzeige gelöscht und die BMZ zurückgesetzt.
Der Taster darf nur nach dem Eintrag der Meldung in das Betriebsbuch betätigt werden. Aus diesem Grund ist
er vor versehentlicher Betätigung geschützt(Klappe).

 

Das Feuerwehr-Bedienfeld muss sich im selben Raum wie die Brandmeldezentrale und in deren unmittelbaren Nähe befinden.
Es muss gut sichtbar, bedienbar und frei zugänglich sein. Gegebenenfalls ist es zu kennzeichnen.
Die Planung und Montage muss in Absprache mit der Feuerwehr erfolgen.

 

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Technische Anschlussbedingungender Stadt Gronau











1.1                     Geltungsbereich

 









Die Anschlussbedingungen regeln die Einrichtung und den Betrieb von BRANDMELDEANLAGEN mit direkter Anschaltung an die öffentliche Brandmeldeanlage der Feuerwehr – Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst in Borken, in Verbindung mit dem Aufschaltungsberechtigten für die Brandmeldeanlage. Sie gelten für Neuanlagen, Umstellung und Erweiterungen bestehender Anlagen.





 





Hauptfeuermelder





 

 

 

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Merkblatt für Betreiber von Brandmeldeanlagen
(Verhalten zur Vermeidung von ungewollten Alarmen)

Brandmeldeanlagen sorgen für eine rechtzeitige Entdeckung eines Schadenfeuers. Sie bestehen aus Brandmeldern, welche auf Rauch, Wärme oder Flammen ansprechen, einer Brandmeldezentrale und Alarmierungseinrichtungen. Brandmeldeanlagen sind in der Regel auf die Feuerwehr aufgeschaltet. Mit Brandmeldeanlagen lassen sich Menschenleben schützen und Sachschäden vermindern. Ungewollte Alarme können durch gewisse Einflüsse nicht immer ausgeschlossen werden, lassen sich jedoch bei richtigem Verhalten oder geeigneten Maßnahmen weitgehend vermeiden.

Ungewollter Alarm
Als "ungewollter Alarm" wird eine Alarmauslösung verstanden, welche nicht auf ein Schadenfeuer (Schwel-, Glimm- oder
offener Brand) zurückzuführen ist (vergleiche auch Ursachen).

Ursachen und Auswirkungen ungewollter Alarme 
Ungewollte Alarme, von Brandmeldeanlagen können durch Einwirkungen von Zigaretten-, Zigarren- oder Pfeifenrauch, Dampf, Staub, Insekten, temporäre Arbeiten mit Rauch- und/oder Wärmeentwicklung, elektrische oder elektromagnetische Einflüsse, Unfug, Bedienungsfehler und technische Defekte entstehen.

Intervention der Feuerwehr
Wird die Feuerwehr alarmiert, ist diese verpflichtet, zum vermeintlichen Schadenplatz auszurücken. Unabhängig davon, ob es
sich um einen echten oder ungewollten Alarm handelt, entstehen für das Ausrücken der Feuerwehr Kosten. Die Kosten für ungewollte Alarme werden in der Regel dem Betreiber berechnet. Treten zudem häufig ungewollte Alarme auf, wird die Alarmierung unglaubwürdig.

Maßnahmen
Ungewollte Alarme können durch verschiedene vorbeugende und technische Maßnahmen weitgehend vermieden werden.

Es sind dies:

a) durch den Anlagen-Betreiber
     –
Orientierung aller Mitarbeiter und Fremdhandwerker über die Brandmeldeanlage – Korrekte Bedienung der Anlage
     –
Alarmorganisation (Tag/Nacht)
     –
Durchführen von Funktionskontrollen
     –
zeitweiliges Ausschalten von Meldern/Gruppen bei Umbau- oder Reinigungsarbeiten
     – g
eeignete Massnahmen gegen Missbrauch oder Unfug
     –
rasche Erkundigung und Intervention
     –
Ursache einer Alarmauslösung genau ermitteln
     –
Information des Anlagen-Errichters bei baulichen Änderungen oder Nutzungs-Änderungen sowie ungewollten Alarmen
     – Führen des Kontrollheftes

b) durch den Anlagen-Errichter
     –
regelmässige Wartung und Instandhaltung
     – p
eriodische Werkrevision der Rauchmelder
     – p
eriodische Instruktion des Betreibers bzw. Bedienungspersonals – periodischer Informationsaustausch mit der Feuerwehr
     – analysieren des Kontrollheftes

Die Errichterfirmen sind bereit, bei Bedarf entsprechende technische Massnahmen in Absprache mit dem Anlagen-Betreiber zu treffen.

Der Hauptfeuermelder dient zur Anschaltung der öffentlichen Brandmeldeanlage an die Brandmeldeanlage. Der Hauptfeuermelder liegt im Zuständigkeitsbereich des Aufschaltungsberechtigten bzw. der Feuerwehr Gronau. Der Hauptfeuermelder wird in regelmäßigen Abständen geprüft. Brandmeldezentralen werden nur an die öffentlichen Brandmeldezentralen angeschaltet, wenn für Einsatzkräfte der Feuerwehr eine einfache, übersichtliche und einheitliche Bedienbarkeit gegeben ist.

Übertragungseinrichtung für Brandmeldungen (ÜE)

Der Kreis Borken betreibt eine öffentliche Brandmeldeanlage (ÖBMA) in der Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst in Borken, die an die Übertragungseinrichtungen für Brandmeldeanlagen angeschlossen werden können.

Die öffentliche Brandmeldeanlage im Kreis Borken dient grundsätzlich zur Übermittlung von Brandmeldungen aus angeschlossenen Brandmeldeanlagen. Ausnahmsweise können nach schriftlicher Zustimmung des Kreises auch Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sowie sonstige Melde-/Steuer- und Überwachungsanlagen nach einer zu vereinbarenden Kostenregelung angeschlossen werden.

Die Einrichtung einer ÜE erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist schriftlich an den Aufschaltungsberechtigten der BRANDMELDEANLAGE, Firma Siemens AG, Technisches Büro, Münster, Postfach 6969 zu richten und muss enthalten:

Die Bezeichnung des Teilnehmers (Name, Anschrift, Fernsprecher)

Den beabsichtigten Anbringungsort der ÜE

Art der anzuschaltenden Brandmelder und Brandschutzeinrichtungen

Anzahl der anzuschaltenden Melderlinien

Gewünschter Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Die ÜE wird vom Aufschaltungsberechtigten ÖBMA eingerichtet und gewartet. Sie bleibt dessen Eigentum.

Die ÜE ist im Handbereich der Brandnebenmeldeanlagen zu montieren.

Brandnebenmeldezentrale (BMZ)

Die Brandmeldezentrale ist im Bereich der Feuerwehrzufahrt/Eingangsbereich eines Objektes zu installieren. Ist eine Installation in diesem Bereich nicht möglich, ist der Installationsstandort mit der Feuerwehr Gronau abzustimmen.

Der Feuerwehrzugang ist an der Außenseite des Objektes mit einer roten Blitzleuchte zu kennzeichnen. Je nach Objekt sind unter Umständen weitere Kennleuchten erforderlich. Der Feuerwehrzugang muss sich in unmittelbarer Nähe der Anfahrstelle für die Feuerwehr befinden, die gemäss DIN 14090 als Feuerwehrzufahrt ausgeführt sein muss.

Die Zuwegung zur Brandmeldezentrale ist mit Hinweisschildern nach VBG 125 deutlich zu kennzeichnen.

Brandmeldeanlagen mit Anschluss an die öffentliche Brandmeldeanlage setzen sich aus folgenden Geräten/Einrichtungen zusammen:

Übertragungseinrichtung ÜE entsprechend Hauptfeuermelder

Brandmeldezentrale mit Stromversorgung

Feuerwehrbedienfeld nach DIN 14661

Feuerwehr-Anzeige-Tableau / Anzeige und Funktion nach EN 54 und VDE-0833 sowie Oberflächengestaltung nach DIN 14662

Brandmelder bzw. Löschanlagen mit dem Fernmeldeleitungsnetz

Feuermeldelinienpläne (pro Linie 1 Plan)

Lageplan/Anfahrtsplan

Beschilderung

Ständig besetzte Stelle mit eingewiesenem Personal oder ein Feuerwehrschlüsseldepot

Räume, in denen sich die Brandmeldezentrale befindet, sind mit dem Hinweisschild „ Brandmeldezentrale/BMZ „ zu kennzeichnen.

Feuerwehrschlüsseldepot (FSD)

Wird ein Feuerwehrschlüsseldepot gefordert, dann erfolgt die Ausstattung des Feuerwehrschlüsseldepots nach DIN 14675 einschließlich Freischaltelement und Blitzleuchte mit Zulassung des Verbandes der Sachversicherer. Die Schließung des Feuerwehrschlüsseldepots ist mit der Feuerwehr Gronau abzustimmen.

Voraussetzungen für den Einbau eines Feuerwehrschlüsseldepots:

Abstimmung des Anbringungsortes und der Zugänglichkeit mit der   Feuerwehr Gronau.

Diese Depots dürfen nur in Mauerwerk aus Ziegeln , nach DIN 105,   DIN 106, DIN 1053 oder Stahlbeton, mindestens B 120 nach DIN 1054 eingebaut werden. Die verbleibende Wandstärke muß mindestens 80 mm betragen.

Freischaltung des Feuerwehrschlüsseldepots von der Brandmeldeanlage bei Auslösung des Hauptmelders. Nach der Freischaltung kann über ein Profilhalbzylinder der Schlüsseltresor geöffnet werden.

Der Feuerwehrschlüsseldepot kann in die Sabotageüberwachung einer Einbruchmeldeanlage einbezogen werden.

Weitere Fragen und Klärungen zur Installation des Feuerwehrschlüsseltresors sind an die Feuerwehr Gronau zu richten.

Die Anordnung und technische Ausstattung ist mit der Feuerwehr Gronau abzustimmen.

Feuerwehrbedienfeld (FBF)

Einrichtung eines Feuerwehrbedienfeldes im Handbereich der Brandmeldezentrale nach DIN 14661.

Das FBF ist mit dem gleichen Profilhalbzylinder, wie der im Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) vorhanden ist, auszustatten. Der Halbzylinder ist vom Betreiber der BMA bereitzustellen.

Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT)

Einrichtung eines Feuerwehr-Anzeige-Tableau im Handbereich des Feuerwehrbedienfeldes nach DIN 14662.

Das Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT) ist mit dem gleichen Profilzylinder, wie der im Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) vorhanden ist, auszustatten. Der Halbzylinder ist vom Betreiber der BMA bereitzustellen.

Brandmeldelagepläne – Objekt – Lageplan –

Für das anzuschaltende Objekt ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 Teil 1 zu erstellen und im Entwurfsstadium mit der Feuerwehr Gronau Abt. Vorbeugender Brandschutz abzustimmen.

Inhalt des Feuerwehrplanes mindestens:

Anfahrweg der Feuerwehr

Lage der Brandmeldezentralen

Lage des Feuerwehrhauptmelders

Zufahrtwege zu einzelnen Gebäuden innerhalb eines Objektes:

Gefahreninformationen für gefährliche Stoffe, z.B.

PCB – haltige Stoffe

leicht brennbare Stoffe

Explosionsgefahren

biologische Gefahren.

Lage von Hauptabsperrhähnen für Wasser und Gas

Lage von Hydranten

Lage von Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen

Lage von Energieversorgungseinspeisungen,

Energieversorgungseinrichtungen.

Aufbau des Feuerwehrplanes in DIN A 3.

Die Feuerwehr Gronau bekommt zwei Ausfertigungen des Planes in laminierter Form und nicht geknickt. Zusätzlich werden zwei Ausführungen als PDF-Datei auf CD-ROM für Schulungszwecke u. ELW benötigt. Die Pläne sind bei baulichen Änderungen einschliesslich Nutzungsänderungen von Räumen oder Gebäudebereichen sowie bei betrieblichen Änderungen zu aktualisieren und ständig fortzuschreiben. Der Feuerwehr Gronau Abt. Vorbeugender Brandschutz sind spätestens am Tag der Abnahme und Inbetriebnahme die Feuerwehreinsatzpläne zu übergeben.

Linienpläne/Feuerwehrlaufkarten

Pro Melderlinie ist ein eigener Plan in DIN A 3 ( im Ausnahmefall DIN-A 4 ) gut sichtbar und stets griffbereit an der BMZ zu hinterlegen.

Die Pläne sind auf der Basis von aktuellen Grundrissplänen zu erstellen und müssen darüber hinaus mindestens enthalten:

Standort

Laufweg als grüne Linie markiert

Lage der Melderlinie

Melderart und Kennzeichnung

Gefahrenhinweise

evtl. Lage der Wandhydranten

Die Feuerwehrlaufkarten sind im Entwurfsstadium mit der Feuerwehr Gronau Abt. Vorbeugender Brandschutz abzustimmen.

Die Pläne sind zweckmäßig in laminierter Form zu fertigen. Befinden sich die Linienpläne im öffentlichen Bereich, ist das Behältnis abzuschließen. Dies erfolgt in Rücksprache mit der Feuerwehr Gronau.

Lageplantableaus

Die Feuerwehr Gronau kann nach örtlicher Erfordernis verlangen, dass weitere Pläne, Zeichen und Bedieneinrichtungen in unmittelbarer Nähe der BMZ installiert bzw. angebracht werden. Aus diesen Plänen müssen alle Zu- und Ausgänge sowie die brandschutztechnischen Einrichtungen ersichtlich sein.

Installation der Nebenmelder usw.
Die Projektierung von:

nichtautomatische Brandmelder

automatischer Melder

Melder in Treppenräumen

Kennzeichnung

Melder in Deckenhohlräumen

Melder in aufgesetzten Fußböden

Melder in Abluft- und Kabelschächten

Anschaltung von Rauchansaugsystemen (RAS)

Sicherheitsschaltung

Hinweise zur Leitungsverlegung nach DIN/VDE:

Leitungsverlegung auf Putz

Leitungswege

Schutz in besonders gefährdeten Bereichen

Leitungsverlegung unter Putz

Leitungen in Kabelkanälen und Kabelschächten

Verteiler oder Abzweigdosen ( Kennzeichnung )

Anschaltung von Brandschutzeinrichtungen:

Selbsttätig schließende Brandabschnittstüren

Selbsttätige Löschanlagen

usw.

sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.

Inbetriebnahme

Vor Inbetriebnahme und bei jeder Änderung einer BMA ist eine Abnahme durch die Brandschutzdienststelle/örtliche Feuerwehr und den Aufschaltungsberechtigten Siemens, Münster erforderlich.

Zur Abnahme müssen der Antragsteller (bzw. ein Beauftragter) und der Errichter sowie ein Vertreter der örtlichen Feuerwehr/Brandschutzdienststelle anwesend sein. Dabei wird überprüft, ob die BMA diesen Anschlussbedingungen und den Auflagen der Bau – Ordnungsbehörden entspricht.

Bei der Abnahme sind folgende Unterlagen zu übergeben:

Nachweis der Wartung ( Wartungsvertrag )

Fachbauleiterbescheinigung mit der Erklärung, dass die BMA nach den jeweils gültigen Vorschriften und von Fachkräften entsprechend DIN/VDE 0833, Teil 1, 2.12 errichtet wurde.                                                     ( Die Fachbauleiterbescheinigung kann bei VdS-anerkannten Errichterbetrieben entfallen ).

ggf. Abnahmeattest für automatische Löschanlagen von einer anerkannten Prüfstelle

Geschosspläne, Objektpläne, Linienpläne, Lagepläne, Anfahrtpläne

Hinweise über zu alarmierende/zu informierende Personen im Alarm- und Störungsfall. Die Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst in Borken informiert die erste genannte Person über den bezeichneten Kommunikationsweg.

Die Kosten der Abnahme trägt der Antragsteller.

Die Aufschaltung auf die öffentliche Brandmeldeanlage erfolgt nach vollständiger Abnahme. Ein Abnahmeprotokoll ist vorzulegen.

Wartung – Inspektion
Die jährlich, bzw. vierteljährlich vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen und weitere Vorkommnisse in der BMA sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren ( s. VDE 0833, Teil 1 Abschnitt 5 ).
Das Betriebsbuch ist für die Feuerwehr jederzeit einsehbar an der BMZ zu
hinterlegen.

Es ist eine dauernde Wartung gemäß DIN/VDE 0833 durchzuführen. Bei einer erhöhten Anzahl von Fehlalarmen durch mangelhafte Wartung oder Täuschungsalarme ist der Kreis Borken berechtigt, die BMA/Hauptmelder abzuschalten.

Die Kosten gehen zu Lasten des Betreibers der BMZ

Melder-Revision/Abschalten von Hauptmeldern, Probealarm

Durchführung eines Probealarmes.

Probealarmierung von Hauptmeldern sind nur in Abstimmung mit der Fa. Siemens durchzuführen. Während der Probealarmierung ist ein unmittelbarer Sprechkontakt zwischen der Brandmeldeanlage und der Fa. Siemens, falls nichts anderes vereinbart wurde, sicherzustellen.

Revision der Brandmeldeanlage ohne Abschaltung des Hauptmelders.

Wird eine Revision der Brandmeldeanlage ohne Abschaltung des Hauptmelders durchgeführt, erfolgt keine Information an die Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst in Borken. Bei Auslösung des Hauptmelders wird von der Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst in Borken die Feuerwehr Gronau alarmiert.

Revision der Örtlichen Brandmeldeanlage mit Abschaltung des Hauptmelders.

Bei Revisionsbetrieb der örtlichen Brandmeldeanlage mit Abschaltung des Hauptmelders ist die Fa. Siemens unter Benennung der Hauptmelder – Nr. zu informieren.

Die Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst in Borken wird die Anmeldung und den Abmeldezeitraum dokumentieren.

Während der angemeldeten Abschaltung werden von der Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst in Borken keine Alarmierungen durchgeführt.

Rückmeldung des Hauptmelders mit Benennung der Hauptmelder-Nr. an die Fa. Siemens. Die Fa. Siemens wird die Rückmeldung protokollieren. Nach Rückmeldung wird die Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst in Borken bei Einlaufen eines Melders die Feuerwehr Gronau alarmieren.

Weitere Bedingungen.

Weitere, sich durch technische, bauaufsichtliche, zulassungsrechtliche oder organisatorische Änderungen ergebende Anforderungen bleiben vorbehalten.

Der Kreis Borken und der Aufschaltungsberechtigten haben das Recht, die ÖBMA den „ Regeln der Technik „ anzupassen.

Sich daraus ergebende notwendige Kosten zur Anschaltung von BMA trägt der Betreiber der BMA.                                

                                              
                                                 
Adressen:
Feuer und Rettungswache Gronau

Vorbeugender Brandschutz
Herr Schomburg
Eper Str. 76
48599 Gronau
Tel.: 02562/9641-12

Fax: 02562/9641-41

Kreishaus Borken
Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst

Herr Brückmann
Burloer Str. 93

46322 Borken
Tel.: 02861/980-910

Fax: 02861/980-9199

Kreishaus Borken
Herr Tekampe, Brandschutzing.
Burloer Str. 93

46322 Borken
Tel.: 02861/8212-23
Fax: 92861/8210-89

Aufschaltungsberechtigten:
Siemens Gebäudetechnik West GmbH & Co. OHG
Siemensstr. 55
48153 Münster
Tel.: 0251/7605-316

Fax: 0251/7605-257

1.2                     Allgemeine Anforderungen an BRANDMELDEANLAGEN (BMA)

BMA sind, soweit im folgenden nichts anderes ausgeführt ist, nach den

jeweils gültigen Vorschriften zu errichten. Insbesondere sind folgende

Bestimmungen zu beachten:

DIN/VDE 0100                                 Errichten von Starkstromanlagen mit

                                                       Nennspannungen bis 1000 V

DIN/VDE 0800 Teil 1                        Fernmeldetechnik, Errichtung und Betrieb, Einbruch und Überfall

DIN/VDE 0833 Teil 1 + 2                 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall

DIN 14661                                      Bedienfeld für BRANDMELDEANLAGEN

DIN 14662                                      Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT) für BMA

DIN 33404-3                                   Signalton zur akustischen Alarmierung

DIN 14675                       BRANDMELDEANLAGEN, AufbauLAR NRW Brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen VDS-Richtlinien   insbesondere VDS 2095

VBG 125                                          Beschilderung, lang nachleuchtend

BMA müssen nach Errichtung durch Störfall VO gem. TPrüf VO abgenommen werden.

Sie dürfen nur von Fachfirmen mit Fachkräften entsprechend VDE 0833,

Teil 1, errichtet werden.

BMA müssen durch eine entsprechende Instandhaltung ( Wartungsvertrag ) betriebssicher erhalten werden. Entsprechende schriftliche Bestätigungen sind dem Kreis Borken bzw. der Feuerwehr Gronau spätestens bei der Aufschaltung an die öffentliche Brandmeldeanlage vorzulegen.

Der Betreiber der Brandmeldeanlage trägt alle Kosten, die durch den Betrieb

und die Instandsetzung der Anlage entstehen.

Änderungen oder Erweiterungen der Brandmeldeanlage sind im Einvernehmen mit dem Aufschaltungsberechtigten, der Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst in Borken bzw. der Feuerwehr Gronau zulässig.

Auf Verlangen des Aufschaltungsberechtigten, der Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst in Borken bzw. der Feuerwehr Gronau ist der Betreiber einer Brandmeldeanlage verpflichtet, auf seine Kosten Änderungen vornehmen zu lassen, die zur Verhinderung von Störungen und im Interesse der zuverlässigen Funktionssicherheit und Bedienbarkeit der Technik sowie im Interesse der notwendigen Einheitlichkeit der Brandmeldeanlagen erforderlich sind.

Stellen sich während des Betriebes wiederholt Unregelmäßigkeiten oder Störungen an der Brandmeldeanlage heraus, die zu vermeidbaren Fehlalarmierungen führen, behält sich die Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst in Borken bzw. die Feuerwehr Gronau geeignete Maßnahmen vor:

Überprüfung der Brandmeldeanlage

Verrechnung der Feuerwehreinsätze gemäß der gültigen Gebührensatzung der Feuerwehr Gronau

Abschalten der Brandmeldeanlage

Die Kosten der Maßnahme gehen zu Lasten des Betreibers.

Bei Störungen und Revisionsarbeiten an Brandmeldeanlagen sind die nicht automatischen Brandmelder mittels Sperrschilder „ Außer Betrieb „ zu setzen. Das Betriebspersonal ist zu unterrichten, dass in diesem Falle die Alarmierung der Feuerwehr über das Fernsprechnetz, Notruf 112, zu erfolgen hat.

Ersatzgläser und Sperrschilder sind in ausreichender Zahl in der Brandmeldezentrale bereitzuhalten. Abschalten und Probebetriebe der BMA sind mit der Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst des Kreises Borken in Borken abzustimmen.

Aufgestellt:  Stadt Gronau
                     Freiwillige Feuerwehr

                     Vorbeugender Brandschutz
Stand: Mai 2008
Verf.: SB

 

1                             Allgemeines

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