Und damit nicht genug: Der 15-Jährige ist ein „alter Bekannter“ der Polizei, der bereits für fünf Brände in Epe im Sommer 2007 verantwortlich gemacht wird. Für diese Fälle – allein bei einem Brand auf dem Altex-Gelände entstand Sachschaden in Höhe von rund 500.000 Euro – musste sich der Jugendliche nach Recherchen der WN bisher nicht vor einem Gericht verantworten. Nach den Bränden im Sommer 2007 wurde der damals 14-Jährige in die Obhut seiner Erziehungsberechtigten gegeben. Wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung in fünf Fällen wurde am 18. September 2007 Anklage von der Staatsanwaltschaft Münster erhoben, wie Staatsanwalt Martin Botzenhardt am Mittwoch auf Anfrage der WN mitteilte.
Die Eröffnung des Verfahrens gegen den Jugendlichen sei aber Mitte November 2007 vom Schöffengericht in Ahaus abgelehnt worden, weil nach Meinung des Gerichtes nicht hinreichend geprüft worden sei, inwieweit der seinerzeit gerade 14-jährige (und damit strafmündige) Jugendliche für die ihm zur Last gelegten Taten verantwortlich zu machen sei. Gegen diesen Gerichtsbeschluss legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein und bekam am 10. Dezember vom Landgericht Recht. Aber: Ein Verfahren wurde bisher vom Gericht nicht eröffnet. Warum das so ist, war am späten Mittwochnachmittag beim Gericht nicht zu klären.
Aktuell wirft die Polizei dem jungen Mann vor, am vergangenen Freitag in einem Mehrfamilienhaus an der Straße Feldkamp als Gast des Hauses Feuer gelegt zu haben. Dabei wurde der 15-Jährige – wie berichtet – selbst durch eingeatmeten Rauch leicht verletzt. Der junge Mann geriet sofort in den Verdacht der Ermittler, vor allem auch deshalb, weil er bereits 2007 mehrere Brandstiftungen gestanden hatte. Bei den jetzigen Vernehmungen gab er an, die Couch in der Wohnung am Feldkamp in Brand gesetzt zu haben. Dieser Brand war nach Angaben auch ursächlich für das zweite Feuer im Haus, das Stunden später ausbrach. Insgesamt entstand allein in diesen Fällen Sachschaden in Höhe von 100.000 Euro.
In seiner Vernehmung gestand der Jugendliche zudem, für einen Carportbrand am Kiefernweg (3. März 2008), einen Kellerbrand im Bereich Burg in Nienborg (8. März) und für fünf Containerbrände bei Altex im Zeitraum zwischen September und November 2007 verantwortlich zu sein. Der Jugendliche gab an, dass er immer dann Reiz zu Brandlegungen verspüre, wenn er erhebliche Mengen Alkohol getrunken habe, was trotz seines jugendlichen Alters häufiger der Fall sei. Ob er auch für weitere Brandstiftungen infrage kommt, ist noch Gegenstand der Ermittlungen, so die Polizei am Mittwoch. Mit Ausnahme seiner eigenen Verletzung beim letzten Brand waren Menschen nicht zu Schaden gekommen. Bei den Gebäudebränden waren aber immer die Bewohner gefährdet worden. Das grundsätzlich hohe Strafmaß bei entsprechenden Brandstiftungsdelikten begründet sich gerade in der Unberechenbarkeit des Feuers und der darin liegenden Gefahr.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Jugendliche am Mittwoch dem zuständigen Jugendrichter des Ahauser Jugendschöffengerichtes vorgeführt. Wegen Wiederholungsgefahr erließ der zuständige Richter einen Haftbefehl. Die Staatsanwaltschaft, so Botzenhardt weiter, habe jetzt beantragt, den 15-Jährigen auch psychiatrisch untersuchen zu lassen, um herauszufinden, ob eine Erkrankung vorliege. „Diese Untersuchung drängt sich nach den jüngsten Vorfällen erst recht auf“, so Botzenhardt.
VON KW/PD – Westfälische Nachrichten
Quelle: Westfälische Nachrichten