Wir helfen auch Ihnen, wenn Sie uns lassen

Gegen 12:30 Uhr wurde heute die Feuerwehr zu den Wittekindshofer Heimen gerufen. Die dortige Brandmeldeanlage hatte einen Feueralarm gemeldet.

Auch das Fahrzeug vom Gerätehaus Ost konnte zur Einsatzstelle ausrücken. 

Dies war aber nur möglich, da an einem Sonntag auf dem Firmengelände  wesentlich weniger Fahrzeuge parken und zum Zeitpunkt der Alarmierung kein Schichtwechsel stattfand. An allen anderen Werktagen sind die Parkplätze immer überfüllt und Fahrzeuge parken sogar in der 2. Reihe.

Warum dieses Fahrzeug jedoch direkt vor der Hallenausfahrt des Einsatzfahrzeuges parkte, wird uns wohl auch der Fahrzeuginhaber nicht erklären können.

Schließlich befindet sich auf dem Tor in großen Buchstaben der Begriff "Feuerwehr", das Fahrzeug ist durch das Sichtelement erkennbar. Zusätzlich wurden auf dem Boden gelbe Markierungslinien und 2 Parkverbotszeichen aufgemalt. Auf dem 2. Foto ist das Parkverbotskennzeichen noch erkennbar. Und der Standort wurde auch nicht erst seit gestern dort eingerichtet.

Zu diesem groben Vergehen kam es in den letzten Jahren mehrfach, siehe auch Bild 3. Und wenn die Bordenmarkierungen bei Schnee nicht sichtbar sind, sollte sich jeder Fahrzeugführer auch daran halten. 

Stellt sich abschließend für uns die Frage, wie wir uns verhalten sollen, wenn wir nicht zum Helfen ausrücken können und wer haftet bei vermeidbaren Peronen- oder Sachschäden?