Neues BHKG löst FSHG ab

(bü)

Seit dem 01. Januar 2016 ist das neue BHKG NRW in Kraft getreten. Es löst damit das bisherige FSHG NRW ab.

Mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Hilfsorganisationen, allen Fachebenen der Feuerwehren in NRW sowie der Kombagewerkschaft hat die mehr als zweijährige Novilierung des Gesetzes im Dezember 2015 ihren Abschluss gefunden. In der Sitzung des Landtages, vom  16.12.15, wurde das Gesetz angenommen und verabschiedet.

Schwerpunkte der Neuregelung sind:
 1. eine Aufwertung des Katastrophenschutzes, um der gestiegenen Bedeutung des Katastrophenschutzes Rechnung zu tragen,
 2. die Betonung und Stärkung der zentralen Rolle des Ehrenamtes durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Tätigkeit im Brandschutz, der Hilfeleistung und im Katastrophenschutz – zum Beispiel soll den Städten und Gemeinden ermöglicht werden, eine Kinderfeuerwehr einzurichten -,
 3. eine Anpassung der Regelungen zum Brandschutz an Entwicklungen, die seit Inkrafttreten des FSHG am 10.02.1998 eingetreten sind.

Unter nachfolgendem Link ist das Gesetz einzusehen bzw. downzuloaden:

 

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15416&ver=8&val=15416&sg=0&menu=1&vd_back=N