Rat verabschiedet neue Feuerwehr Kosten- und Gebührensatzung

aus den Westfälischen Nachrichten vom 01. Oktober 2016

Foto: Westfälische Nachrichten (mb)
Gronau –

Bei der Ermittlung der Kostenersatz- und Gebührentarife für Feuerwehreinsätze dürfen nur solche Kosten berechnet werden, die sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Deshalb musste eine neue Satzung verabschiedet werden.

Ein typischer Einsatz für die Feuerwehr: eine Ölspur muss abgestreut werden, die ein defektes Fahrzeug hinterlassen hat. Der Fahrzeughalter wird ermittelt und bekommt eine Rechnung von der Stadt. Grundlage für deren Höhe ist die neue Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr. Nun geschieht einem anderen Fahrer dasselbe Malheur, die Feuerwehr kommt, streut die Ölspur ab, eine Rechnung wird ausgestellt. Nur: Diese Rechnung fällt wesentlich höher aus als die andere. Das kann doch nicht sein, oder? Birgit Tegetmeyer (CDU) wies auf diesen Umstand während der Ratssitzung hin. Doch das kann passieren, wenn beim ersten Einsatz mehrere Helfer der freiwilligen Feuerwehr im Einsatz waren, während im zweiten Fall Hauptamtliche die Ölspur abstreuten. Die höheren Kosten für die hauptamtlichen schlagen sich in der Rechnung wieder.

Die alte Satzung war – nach einem Verwaltungsgerichtsurteil – rechtlich nicht mehr auf dem neusten Stand. Die Richter hatten geurteilt, dass bei der Ermittlung der Kostenersatz- und Gebührentarife nur solche Kosten in Ansatz gebracht werden dürften, die sich an den tatsächlichen Kosten der Einsätze orientieren. Die neue Satzung unterscheidet daher bei den Personalkosten nach haupt- und den ehrenamtlichen Einsatzkräften. Für die hauptamtlichen Kräfte fallen das ganze Jahr über Kosten an. Für die ehrenamtlichen müssen lediglich Verdienstausfallkosten für die Zeit des Einsatzes gezahlt werden. Pro Stunde werden daher bei Beamten des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes 21 Euro berechnet, für die des gehobenen Dienstes 28 Euro (bislang für beide Kategorien 15,50 Euro), für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr dagegen wie bisher neun Euro. „Was keine Geringschätzung der ehrenamtlichen Arbeit bedeutet“, wie die Politiker im Rat betonten. Bei den Fahrzeugen fließen nun Finanzierungskosten und Abschreibungen in die Kostenersatz- und Gebührentarife ein – was de facto zu deutlich niedrigeren Stundensätzen führt.

Auch die Bereitstellung von Geräten wurde neu kalkuliert. Der Einsatz von Tauchpumpen oder Stromaggregat oder Lüftungsgerät kostet künftig für die erste Stunde 22 Euro. Die grundlose Alarmierung der Feuerwehr und die missbräuchliche Auslösung einer Brandmeldeanlage schlägt jetzt mit 330 Euro zu Buche.

Die neue Satzung führt also nur zu scheinbar ungerechten Ergebnissen, stellten die Politiker fest. Die neue Satzung wurde daher auch einstimmig angenommen.