Einsatzinfos
(bü)
Die Stadt Gronau hat in diesem Jahr das Abbrennen von Osterfeuern untersagt. Dennoch darf der gesammelte Schlagabraum im landwirtschaftlichen Bereich, unter gewissen Auflagen, verbrannt werden.
Besorgte Bürger rufen in diesem Zusammenhang häufiger die Feuerwehr an und melden dann die verschiedenen Abbrände. Die Feuerwehr kann natürlich erst vor Ort feststellen, ob es sich um ein zugelassenes Schlagabraum- oder ein Schadenfeuer handelt.
Hier nochmal die Pressemitteilung der Stadt Gronau bzgl. des Schlagabraum:
Die Stadt Gronau weist darauf hin, dass das Abbrennen von Osterfeuern in diesem Jahr untersagt ist.
Nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus (CoronaSchVO) sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen mit den bekannt gemachten Ausnahmen verboten.
„Folglich fallen auch die Brauchtumsfeuer, bei denen grundsätzlich eine Vielzahl von Personen anwesend sind, unter den Passus „Zusammenkunft/Ansammlung“, heißt es dazu in einer Mitteilung. Aus diesem Grund wird der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Gronau in diesem Jahr keine Anmeldungen von Osterfeuern entgegennehmen.
Der jetzt bereits gesammelte Schlagabraum im landwirtschaftlichen Bereich darf unter Berücksichtigung der Auflagen der entsprechenden „Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum im Gebiet der Stadt Gronau“ in diesem Jahr ausnahmsweise bis einschließlich zum 9. April ohne vorherige Anmeldung beim Ordnungsamt der Stadt Gronau verbrannt werden. Die Stadt dazu weiter: „Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass während der Verbrennung eine Zusammenkunft von mehr als zwei Personen verboten ist.“
Foto: Feuerwehr Gronau (Pascal Vlutters)