Feuerwehr mehrfach böswillig alarmiert

aus den Westfälischen Nachrichten vom 23.05.2019

Gronau –

„Feuer. Menschenleben in Gefahr“, die Nachricht auf den Alarmmeldern der Wehrleute, die sich nachts auf den Weg machen, lässt Schlimmes ahnen. Doch dahinter steckt ein schlechter, ein strafbarer Scherz. Solche Fälle häufen sich in Gronau.

Von Klaus Wiedau

Dienstag, 23.50 Uhr: Die Stadt rüstet sich zur Nacht. Menschen liegen bereits in den Betten oder sind auf dem Weg dorthin. Minuten später zerreißen Martinshörner die Stille. Für die Männer und Frauen der Löschzüge Gronau und Epe ist an Schlaf nicht zu denken: „Feuer. Menschenleben in Gefahr, Annastraße“ lautet die Nachricht auf den Alarmmeldern der Wehrleute, die sich sofort auf den Weg machen. Vergeblich, wie sie kurz darauf herausstellt – sie sind böswillig in den Einsatz gelockt worden.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Hier ist nicht die Rede von solchen Alarmierungen, bei denen Menschen im guten Glauben an einen Brand oder Notfall die Feuerwehr rufen. Es geht ausschließlich um die Fälle, in denen bewusst Missbrauch betrieben wird.

Vier solcher „böswilligen Alarme“ hat es allein in den letzten Wochen gegeben: Am 23. März wird ein Küchenbrand am Göhrweg gemeldet, am 28. April ein Dachstuhlbrand auf der Grünstiege, am 13. Mai rückt die Feuerwehr erneut zu einem – vermeintlichen – Dachstuhlbrand in die Bischöf-Höting-Straße aus und am Dienstagabend in die Annastraße. Vier solcher Alarme binnen kurzer Zeit sind erschreckend. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 waren es insgesamt „nur“ vier.

Gefährlicher Scherz

Dass die böswillige Alarmierung von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten kein Kavaliersdelikt ist, bedarf eigentlich keiner Erklärung. Denn: Bei jedem Einsatz werden Rettungskräfte, Feuerwehr und Polizeibeamte für einen Einsatz gebunden, der gar keiner ist. Bei gleichzeitig auflaufenden echten Notfällen, fehlen im Zweifelsfall wichtige Minuten für die entscheidende Hilfeleistung an der richtigen Einsatzstelle.

Und noch etwas sollte in diesem Zusammenhang gesehen werden: Auf der Fahrt zur Feuerwache und von dort aus zur Einsatzstelle stehen die alarmierten Kräfte unter besonderem Stress – mit allen sich möglicherweise daraus ergebenden Folgen – bis hin zu lebensgefährlichen Unfällen. Diese Folgen sind schon im echten Einsatzfall schlimm, wenn sie sich aber aufgrund eines unüberlegten dummen „Scherzes“ ereignen sollten, entsteht daraus eine besondere Tragik.

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

Mit böswilligen Alarmauslösungen hat nicht nur die Feuerwehr zu kämpfen. Auch die Polizei kennt solche Szenarien in allen Ausprägungen, wie Thorsten Ohm, Sprecher der Kreispolizeibehörde Borken, auf Nachfrage bestätigt: Da rufen unter der 110 Betrunkene an, die vorgeben, überfallen worden zu sein, da werden Polizisten zu Unfallstellen gerufen, die es nicht gibt, und, und, und.

Im Gesetz ist klar geregelt, welche Folgen das Auslösen eines böswilligen Alarms haben kann. Im Paragrafen 145 des Strafgesetzbuches (StGB) heißt es dazu: „Wer absichtlich oder wissentlich 1. Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder 2. vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Kostenersatz

Neben der Geldstrafe können die Auslöser solcher Alarmierungen – wenn sie denn ermittelt werden – auch im Rahmen des Kostenersatzes zur Kasse gebeten werden. „330 Euro stellt die Stadt für einen böswilligen Alarm in Rechnung“, erläutert Rainer Hoff, Leiter des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung. Dass die Summe nicht höher ist, hängt mit der entsprechenden Gebührensatzung zusammen. Grundlage für die Berechnung der Kosten ist dabei unter anderem die Abschreibung der Feuerwehr-Fahrzeuge. Soll heißen: Wenn neue Fahrzeuge für die Wehr angeschafft werden, steigen die Gebühren – und dann kann auch der Kostenersatz bei einem böswilligen Alarm deutliche höher ausfallen als die derzeitige Satzung es vorsieht.

Wie im konkreten Fall vom Dienstagabend die Dinge am Ende ausgehen, steht noch nicht fest. „Die Ermittlungen laufen noch“, so die Aussage der Polizei.

Foto: Westfälische Nachrichten

 


Quelle: Westfälische Nachrichten