Keine Einbeziehung der Freiwilligen Feuerwehren in die Arbeitszeitrichtlinie
Die EU-Kommission hat ihre ursprüngliche Absicht aufgegeben, auch ehrenamtliche Tätigkeiten in die EU-Arbeitszeitrichtlinie einzubeziehen. Dies hätte Vollzeit-Berufstätigen die regelmäßige Mitarbeit nicht nur bei den Freiwilligen Feuerwehren, sondern auch z. B. beim Roten Kreuz oder dem Technischen Hilfswerk oder sonstigen Hilfsdiensten unmöglich gemacht. Der DStGB hat sehr frühzeitig gegen die Einbeziehung in mehreren Gesprächen bei der EU-Kommission interveniert und auf die…