Strafrecht: Brandstiftung
Aus aktuellem Anlass hier einmal der Gesetztestext aus dem deutschen Strafrecht. Brandstiftung wird mit Freiheitsentzug zwischen 6 Monaten und lebenslänglich bestraft !! § 306 Brandstiftung (1) Wer fremde 1. Gebäude oder Hütten, 2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen, 3. Warenlager oder -vorräte, 4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, 5. Wälder, Heiden oder Moore oder 6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche…