Erhöhtes Einsatzaufkommen aufgrund von Schlagabraum
(bü) Die Stadt Gronau hat in diesem Jahr das Abbrennen von Osterfeuern untersagt. Dennoch darf der gesammelte Schlagabraum im landwirtschaftlichen Bereich, unter gewissen Auflagen, verbrannt werden. Besorgte Bürger rufen in diesem Zusammenhang häufiger die Feuerwehr an und melden dann die verschiedenen Abbrände. Die Feuerwehr kann natürlich erst vor Ort feststellen, ob es sich um ein zugelassenes Schlagabraum- oder ein Schadenfeuer…